Während des Trennungsjahres darf ich mit meinem Ehepartner nicht in einem Haushalt leben – stimmt das? 🤔
Nein, nicht unbedingt!
Für das Getrenntleben kommt es nicht zwingend darauf an, dass die Ehepartner in zwei verschiedenen Wohnungen leben. § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB sagt ausdrücklich: Auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung kann eine Trennung vorliegen.
Entscheidend ist vielmehr, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte erkennbar nicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft zurückkehren möchte.
Das bedeutet: „Tisch und Bett“ müssen getrennt sein. Ein gemeinsamer Haushalt darf grundsätzlich nicht mehr geführt werden. Die persönlichen Lebensbereiche sollten möglichst klar voneinander getrennt sein.
⚖️ Aber Achtung: Nur in getrennten Schlafzimmern zu schlafen, reicht nicht automatisch aus. Es kommt auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse an.
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