Mythen aus dem Strafrecht

Braucht man einen Strafverteidiger erst, wenn man angeklagt ist?

Kurz gesagt: Nein.

Viele denken, ein Strafverteidiger wird erst gebraucht, wenn die Anklage auf dem Tisch liegt. Dabei kann es gerade schon im Ermittlungsverfahren entscheidend sein, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Denn: Was man in einer frühen Phase sagt oder tut, kann später eine wichtige Rolle spielen.

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Dann gilt: Erst beraten lassen, dann handeln.

Ein Strafverteidiger ist nicht erst dann wichtig, wenn es „ernst“ wird. Er kann bereits vorher dafür sorgen, dass man seine Rechte kennt und keine unnötigen Fehler macht.

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